Elternamt
als Ehrenamt

Es gibt viele Bereiche, in denen sich Eltern
bei uns einbringen können.

Klassenelternversammlung

In den ersten Tagen eines neuen Schuljahres werden Klassenelternversammlungen einberufen, auf denen in jeder Klasse zwei Elternsprecher gewählt werden, die die Elterninteressen der Klasse vertreten.
Klassenelternversammlungen finden mindestens zweimal im Schuljahr statt und sollen über schulische Angelegenheiten informieren sowie den Meinungsaustausch über alle schulischen Angelegenheiten, insbesondere die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Klasse, fördern.

Schulelternrat

Dem Schulelternrat gehören die beiden gewählten Elternsprecher einer jeden Klasse der Schule an. Er tagt mindestens zweimal pro Schuljahr und wählt aus seinem Kreis einen Vorsitzenden, einen Stellvertreter und einen Schriftführer. Außerdem wählt der Schulelternrat die Vertreter der Eltern für Gremien wie z.B. die Schulkonferenz.
Aufgabe des Schulelternrates ist es, die Interessen der Eltern gegenüber der Schule und dem Erzbistum zu vertreten, er berät und entscheidet die Angelegenheiten, die ausschliesslich oder überwiegend unmittelbar die Eltern betreffen und kann darüber hinaus Vorschläge erörtern und unterbreiten, die die Schule betreffen. Der Schulelternausschuss hat gegenüber dem Schulleiter ein Auskunfts- und Beschwerderecht.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule. Hier soll das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Erziehern, Eltern und Schülern gefördert werden. Ihre Aufgabe ist es, gemeinsame Angelegenheiten des Zusammenlebens an der Schule zu beraten und Vorschläge zu unterbreiten. Sie setzt sich aus der gleichen Anzahl an Eltern-, Schüler- und Lehrervertretern bzw. Vertretern der pädagogischen Mitarbeiter zusammen. Der Schulleiter ist Vorsitzender der Schulkonferenz.

Sonstige Aufgaben

Die Aufgaben des Schulelternrates sind denen der Klassenelternversammlung sehr ähnlich, nur dass in diesem Gremium nicht die Belange einer einzelnen Klasse, sondern aller Schuleltern und Klassen eine Rolle spielen. Der Schulelternrat ist daher die Vertetung der Interessen der Eltern gegenüber der Schule und des Erzbistums (Schulgremienordnung §33 [1]).

Der Schulelternrat hat eine beratende Funktion und ist gegenüber der/m SchulleiterIn auskunfts- und beschwerdeberechtigt (Schulgremienordnung §33 [2-3]).

Sonstiges
Engagement

Viele Eltern, die nicht in einem „Amt“ für längere Zeit gebunden sein möchten, engagieren sich trotzdem regelmäßig. Hier einige Beispiele:

Weihnachtsmarkt

Traditionell veranstaltet unsere Schule am Samstag vor dem 1. Advent einen öffentlichen Weihnachtsmarkt, auf dem jede Klasse einen eigenen Stand unterhält, der von Schülern, Klassenlehrern und Eltern gemeinsam organisiert wird.

Franziskusfrühstück

Einmal jährlich findet das Franziskusfrühstück mit der Gemeinde St. Matthias statt, der vom Elternrat initiiert und von Eltern und Schülern gemeinsam realisiert wird.cht.

Leseeltern

In den Grundschulklassen können sich Eltern von Schülern Geschichten vorlesen lassen und so die ersten „Leseschritte“ der Kinder unterstützen.

Projektbegleitung

Seien es Projektwochen, Theater- oder Tanz-AG, es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, bei denen Eltern Ihre Zeit und Erfahrung einbringen können, um das schulische Angebot zu unterstützen bzw. zu ergänzen.

Elternstammtisch

Die meisten Klassen unserer Schule organisieren regelmässige Stammtische, in denen sich die Eltern einer Klasse treffen und austauschen.